Der große Rentenklau

Der große Rentenklau

  • Ab 2014 kommt das neue Pensionskonto, das die herben Einbußen bei künftigen Renten erstmals schwarz auf weiß festschreibt. Fast alle Österreicher, die jünger als 59 Jahre sind, werden spürbar verlieren. Widerstand ist zwecklos.

Das Pensionskonto treibt ab 2014 fast alle Österreicher in die Falle. Wer bereits im Ruhestand ist oder demnächst geht, zählt zu den Glücklichen. Neue Nahrung für den Konflikt zwischen Jung und Alt.

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) schickte in den vergangenen Tagen Post an rund 2,4 Millionen Österreicher. Der Inhalt des Schreibens, das alle Pensionsversicherten erhielten, in deren Datensätzen die PVA Unklarheiten oder Lücken identifizierte, ist so spröde wie gewichtig. Es geht um die Umstellung unsagbar komplizierter Pensionsberechnungsmodelle auf ein neues System - das sogenannte "Pensionskonto“. Dieses wurde zwar bereits mit der Pensionsreform 2004 eingeführt, fristete bislang aber nur im Dickicht der EDV-Systeme der PVA sein Dasein - im Rahmen der sogenannten "Parallelrechnung“, die kaum jemand je verstanden hat.

Ab Jänner 2014 wird es jedoch ernst. Außer dem Pensionskonto gibt es dann keine andere Berechnung für die Renten der meisten Österreicher mehr. Die Ansprüche aller Geburtenjahrgänge ab 1955 bestimmt die PVA dann ausschließlich nach dem, was auf dem Pensionskonto jedes Einzelnen durch dessen Beiträge angespart wird (siehe Wie Ihr Pensionsanspruch berechnet wird).

Für die Versicherten hat das gravierende Auswirkungen: Bis auf wenige Ausnahmen wird jeder, der heute jünger ist als 59 Jahre, eine deutlich niedrigere Pension beziehen, als er nach den früher geltenden Modellen bekommen hätte.

Mehr Transparenz

Zuerst die gute Nachricht: Jeder künftige Rentenbezieher kann ab 2014 seine jährliche Pensionsgutschrift einsehen - und relativ unkompliziert eruieren, wie hoch sein aktueller Pensionsanspruch ist. Die Gesamtsumme auf dem Pensionskonto muss bloß durch 14 dividiert werden, und man erhält die monatliche Brutto-Rentenhöhe. Die Summe wächst jedes Jahr durch eingehende Beiträge und durch eine Valorisierung - quasi eine Inflationsabgeltung - an, die zuletzt bei 1,78 Prozent lag. Ein Riesensprung in Sachen Transparenz. "Bisher konnten wir Anfragenden keine Auskunft geben, wie viel sie einmal an Pension erhalten würden“, gibt sogar PVA-Generaldirektor Winfried Pinggera zu (siehe Pinggera-Interview).

Und nun zur schlechten Nachricht. Genau genommen gibt es fast nur schlechte Nachrichten. Zusammenfassen lassen sie sich in einem Satz: Die fetten Rentenjahre sind vorbei. Denn das Pensionskonto meißelt alle Änderungen in Stein, die von den Reformen der vergangenen Jahre schleichend ins heimische Pensionssystem eingeführt wurden. Wobei es immer darum ging, die Explosion der Staatszuschüsse zu den Pensionen einzudämmen. Mit dem Pensionskonto kommt nun die schriftliche Bestätigung, dass es im Alter weniger Geld gibt.

Viele Verlierer

Deutlich weniger, als er früher bekommen hätte, wird es bei fast jedem sein, der ab 2020 in Pension geht. Für manche Gruppen wird es besonders schlimm. "Verlieren werden vor allem jene, die schwankende Gehaltskurven haben“, warnt Sandra Müllbacher, Pensionsexpertin des Instituts für höhere Studien (IHS). Also praktisch alle, die am Anfang ihrer Berufslaufbahn schlecht, am Ende besser verdienen: Jungakademiker der Generation Praktikum, deren Gehaltskurve erst später steigt, vorübergehend schlecht verdienende Selbständige oder Mütter, die nach der Babypause in die Teilzeitfalle tappen - für sie alle zählt künftig jeder einzelne Beitragsmonat. Bisher geltende Durchrechnungszeiträume fallen weg: bis 1985 die besten 5 Jahre, später die besten 15, am Ende die letzten 25 Jahre.

Am Pensionskonto liegt, was angespart wurde. Jedes Jahr wird anhand des Bruttoeinkommens eine Gutschrift erstellt und am Konto verbucht. Ein Einkommen nahe der derzeitigen Höchstbeitragsgrundlage von 4.230 Euro (für GSVG-Versicherte: 4.935 Euro) bringt am Pensionskonto eine Monatsgutschrift von rund 75 Euro, ein Mindesteinkommen bringt 6,75 Euro.

Ulrich Schuh, Leiter des Wirtschaftsforschungsinstitutes EcoAustria, hat für FORMAT Pensionsbeispiele durchgerechnet. Die Ergebnisse sind gravierend. Im Vergleich zum alten Pensionsrecht machen die Unterschiede bis zu 25 Prozent aus. So muss etwa eine Frau mit längeren Teilzeitphasen beim Pensionsantritt im Jahr 2043 mit 1.826 Euro brutto ihr Auslangen finden, nach alter Rechtslage wären ihr bei gleichen Voraussetzungen 2.451 Euro Rente zugestanden. Und dafür hätte sie auch noch um fünf Jahre kürzer arbeiten müssen.

Noch schlimmer erwischt es zum Beispiel einen Jungakademiker, der jetzt erst ins Berufsleben einsteigt und sich eine Weile mit schlecht bezahlter Arbeit begnügen muss. Für eine Lebensleistung, die ihm früher rund 3.200 Euro Monatspension gebracht hätte, muss er sich, wenn er in Pension geht, mit knapp 2.500 Euro begnügen. Alle Beträge sind auf Basis der Kaufkraft 2013 gerechnet, um sie vergleichbar zu machen.

"In der Vergangenheit wurden Versprechungen gemacht, die zu hoch angesetzt und schlicht nicht zu halten waren“, sagt Ulrich Schuh. Jetzt muss das Ruder herumgerissen werden. Mit anderen Worten: Die Jungen bezahlen die Pensionszuckerln der Alten, die deutlich mehr herausbekommen, als sie je eingezahlt haben. Ein Generationenkonflikt ist programmiert. Und wenn in zehn oder 15 Jahren die geburtenstarken Jahrgänge ins Pensionsalter kommen, könnte dieser Konflikt eskalieren. Denn nachdem der Staat selbst bei den nun gesenkten Renten noch aus dem Budget dazuzahlen muss, sind weitere Verschlechterungen wahrscheinlich. Die Kluft zwischen Jung und Alt wird dann noch viel größer.

Die Bundesbeiträge zu den Pensionen haben sich seit 2005 fast verdoppelt und werden heuer 9,1 Milliarden Euro ausmachen. Rund 25 Prozent muss der Staat den Rentnern insgesamt zuschießen, weil viel mehr aus dem Pensionstopf entnommen wird, als eingezahlt wurde. Experte Schuh geht "jede Wette“ ein, dass die jetzige Reform nicht die letzte sein wird.

Reformstau trotz Reformen

Auch OECD-Experte Christopher Prinz urgiert bereits eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters auf 70 Jahre, um die Pensionen langfristig finanzierbar zu halten. Samt finanzieller Sanktionen, wenn jemand grundlos doch früher in Rente geht. Derzeit liegt das gesetzliche Antrittsalter in Österreich bei 65 (Männer) und 60 (Frauen) Jahren, das faktische jedoch weit darunter. Jedes Jahr, das die Österreicher später in Rente gehen, bringt laut PVA-Chef Pinggera dem Budget 1,2 Milliarden Euro Entlastung.

Also finden sich immer mehr Experten, die eine neuerliche und endgültige Reform fordern. So sprechen sich Schuh, Bernd Marin vom Wifo und der grüne Ökonom Alexander Van der Bellen für das schwedische Modell aus. Dort kann jeder in Pension gehen, wann er möchte. Als jährliche Rente erhält er exakt jenen - valorisierten - Betrag, den er in Form von Beiträgen im Laufe seines Erwerbslebens auch tatsächlich eingezahlt hat, dividiert durch die Jahre zwischen Pensionsantritt und statistischer Lebenserwartung. Wer früher mit der Arbeit aufhört, bekommt eben weniger Rente - und umgekehrt. Nur für den Fall, dass ein schwedischer Pensionist über die statistische Lebenserwartung hinaus lebt, zahlt danach der Staat die Rente aus dem Budget.

Konsequente Schweden

Das System ist ein kompromisslos zu Ende gedachtes Pensionskonto - und nachhaltig finanzierbar, wenngleich auch Schweden eine Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 70 Jahre diskutiert.

Auszuschließen ist nicht, dass so ein System auch in Österreich einmal kommt. Denn in zehn bis 15 Jahren, wenn die geburtenstarken 1960er-Jahrgänge ins Rentenalter kommen, wird das Geld knapp.

Die Jungen werden das System über den Generationenvertrag mit ihren Beiträgen nicht aufrechterhalten können. Und sie werden kaum einsehen, warum sie das sollten. Sie werden rebellieren, um selbst irgendwann nicht noch mehr zu verlieren.

Quelle

 

11.02.2013 PENSIONSKONTO

Mein Pensionskonto ist leer. Ihres übrigens auch!

Gastbeitrag von Andreas Dolezal im Börseexpress-Blog: Unser Pensionssystem leidet Not, diese Tatsache ist unbestritten. Das aktuelle FORMAT schreibt über den großen Rentenklau, im WIRTSCHAFTSBLATT lautet eine Überschrift „Sparbuch für Pensionsansprüche“. Thematisiert wird in beiden Artikeln das neue Pensionskonto. Schon der Name ist eine Farce …

05. Februar 2013 07:10

Alle Jahrgänge ab 1955 werden mit weniger Pension ihr Auslangen finden müssen. Immer wieder lese ich, dass u.a. gerade mein Jahrgang (1970) besonders von den zahlreichen Pensionsreformen betroffen sein wird. Also habe ich mir vergangenes Jahr meinen persönlichen Pensionskontoauszug erstellen und zusenden lassen.

Nach aktueller gesetzlicher Regelung kann ich im Jahr 2035 meine Alterspension antreten. Bis dahin muss ich höchstwahrscheinlich noch das eine oder andere „Reförmchen“ über mich ergehen lassen. Aber darauf nimmt mein Pensionskontoauszug keine Rücksicht. Er geht von der aktuellen Situation aus und bestätigt mir wie folgt:

Pensionskontogutschrift zum [Datum]
Die Gesamtgutschrift auf ihrem Pensionskonto beträgt: EUR [Betrag] (Hervorhebungen stammen nicht von mir, sondern aus dem Original.)

Gutschrift in einem Umlageverfahren?

Der Begriff „Gutschrift“ machte mich skeptisch. Gutschrift am Pensionskonto? Unser Pensionssystem ist doch ein Umlageverfahren. Was wir heute einzahlen, wird morgen schon wieder an unsere Pensionisten ausbezahlt. Also habe ich der Pensionsversicherung geschrieben und gefragt, ob ich irgendetwas falsch verstanden habe.

Schriftlich - so vermute ich - hat sich die Pensionsversicherungsanstalt nicht getraut mir zu antworten. Telefonisch bestätigte mir eine freundliche Dame aber sinngemäß, dass ich richtig liege. Es gibt kein echtes Guthaben am Pensionskonto. Woher sollte das in einem Umlageverfahren auch kommen!?

Verschleierungs- und/oder Beruhigungstaktik?

Die Pensionsversicherungsanstalt spricht auf ihrer Internetseite trotzdem von Gutschriften auf das Pensionskonto: „Die derzeit für die Berechnung der Pensionen maßgebliche Parallelrechnung wird durch die Kontoerstgutschriftabgelöst. Dabei wird für bis 31. Dezember 2013 vorliegende Versicherungsmonate eine Kontoerstgutschrift berechnet und als Gesamtgutschrift in das Pensionskonto eingetragen.“
(Quelle: Internetseite Pensionsversicherungsanstalt)

Genauso irreführend finde ich die Aussage des stellvertretenden Obmanns der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Peter McDonald, im WIRTSCHAFTSBLATT. Er vergleicht das Pensionskonto mit einem Sparbuch, mit dessen Hilfe man sich einen Überblick über die jährlichen Pensionsansprüche verschaffen könne.
(Quelle: „Sparbuch für Pensionsansprüche“, Wirtschaftsblatt, 31.01.2013)

Jetzt mal im Ernst, liebe Betragszahlerinnen und Beitragszahler!

Unser Pensionssystem ist ein Umlageverfahren. Daran haben auch all die Reformen, Harmonisierungen und Stabilitätsgesetzte nichts geändert. Was wir heute einbezahlen wird morgen schon wieder ausbezahlt. Niemand von uns sammelt auch nur einen einzigen Euro echtes Guthaben auf seinem Pensionskonto an.

Es als Sparbuch zu bezeichnen, auf dem Gutschriften erfolgen, gaukelt uns ein Guthaben vor, das niemals vorhanden sein wird. Für mich sieht es danach aus, als ob die Verantwortlichen die Beitragszahler bewusst in trügerische Sicherheit wiegen wollen, damit nur ja keine Diskussion darüber aufkommt.

Ziemlich sicher ist jedenfalls, dass sich diese Verantwortlichen um die Einlösung ihrer heutigen Versprechen nicht mehr kümmern müssen. Denn bis dahin sind sie alle im wohl verdienten und vermutlich gut bezahlten Ruhestand. Die Rechnung bezahlen werden andere – nämlich wir!

Euer für seine Pension privat vorsorgender
Andreas Dolezal

quelle

 

Fazit: Das ist Verarschung. Sonst nix. Klingt gut.

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