die Abkassierer in der Nationalbank

 

 

Die Nationalbank-Pensionen: Wann kommen Nowotny&Co vor den Richter?

10. April 2014 12:46 | Autor: Andreas Unterberger

Die Privilegien der Nationalbank-Angestellten sind absolut unfassbar. Noch unfassbarer ist aber, dass die diversen Chefs der Nationalbank bis in die unmittelbare Gegenwart nicht einmal versucht haben, daran wirklich etwas zu ändern. Das liegt mit Sicherheit primär daran, dass dort die SPÖ eine absolut sichere Mehrheit in der Belegschaft hat. Privilegienwirtschaft für ihre Mitglieder zu Lasten der Misera plebs ist genau das, was die SPÖ immer schon unter Sozialstaat verstanden hat. Aber es haben auch die Schwarzen nie ernsthaft versucht, daran etwas zu ändern. Und Andersgesinnte gibt es ja in der ganzen Notenbank nicht. Damit wird man sich erneut auch der üblen Rolle der Nationalbank-Bosse bei der Hypo-Affäre bewusst. Diese haben ständig darauf gedrängt, dass nur ja alle Hypo-Lasten in extenso den Steuerzahlern aufgebürdet werden. Selbst wenn diese Lasten dadurch noch so hoch werden (wie einem jetzt wieder die soeben vorgelegte Hypo-Bilanz schmerzhaft in Erinnerung ruft). Keiner der Nationalbanker will, dass er persönlich in Haftung genommen wird, weil er der Hypo immer einen Persilschein ausgestellt hat. Und die Regierung lässt sich ausgerechnet von diesen Nowotnys die entscheidenden Empfehlungen geben! Jetzt ist also die Vorlage der Pensionsprivilegien in aller Breite durch den Rechnungshof erfolgt. Gewiss: Die Nationalbank-Pensionisten haben Einzelverträge. Da ist es verfassungsrechtlich wie auch für grundsätzliche Befürworter des Rechtsstaats nicht sehr leicht, daran zu rütteln. Nur: Zu einem Vertrag gehören immer zwei. Also auch immer ein Arbeitgeber, der die persönlichen Einzelverträge mit jedem Dienstnehmer abschließt. Da ist es absolut nicht einzusehen, dass nicht die ganz persönliche Haftung der Nowotnys, Liebschers, Walas etc. für diese Verträge schlagend wird. Wenn sie schon wegen ihrer schweren Hypo-Fehler nicht erwischt werden, dann müsste ein ordentlicher Rechtsstaat jedenfalls ihre Haftung für all diese Verträge durch einen unabhängigen Richter prüfen. Denn Bundesbeamte bekommen schon seit vielen Jahren keine privilegierte neue Pension mehr. Auch sie akkumulieren seither nur ASVG-Ansprüche, wenngleich Tatsache ist, dass uns die einst gewährten Beamtenprivilegien noch lange nachhängen werden. Wolfgang Schüssel musste auch die ASVG-Pensionen ein wenig an die ständig steigende Lebenserwartung anpassen (was sofort die SPÖ zu wilden Protesten und Demonstrationen dagegen veranlasste).Wobei keine dieser Pensionen auch nur annähernd durch Beiträge gedeckt ist. Aber die Nationalbank tat, als ob sie das alles nichts anginge. Als ob dort nur bessere und klügere Menschen angestellt werden, die um ein Vielfaches höhere Pensionen bekommen. (Die Wiener Rathaus-Beamten taten ebenso, aber das ist ein anderes Kapitel). Die ärgsten Provokationen des Nationalbank-Privilegien-Stadels, die der Rechnungshof nun aufgelistet hat: Mit 87.800 Euro lag die Pension von Nationalbank-Pensionisten sogar höher als die dortigen Aktivbezüge. Zum Vergleich: Bundesbeamte erhielten nur 37.200 Euro Pension. Und dabei liegen auch sie auf Grund ihrer früheren Privilegien noch weit über den normalen ASVG-Pensionisten; denn diese bekamen nicht einmal 15.000 Euro, obwohl der ganze öffentliche Bereich einzig auf den Schultern der normalen Arbeiter und Angestellten finanziert wird. Noch immer können 48 Prozent der aktiven Nationalbank-Angestellten mit 55 Jahren und 85 Prozent des Letztbezugs in Pension gehen. Die Nationalbank-Pensionen werden gemäß dem Kollektivvertrag der aktiven Bankangestellten erhöht. Und nicht nach den viel niedrigeren Erhöhungssätzen von normalen Pensionen. Zwar sind bei einigen Verträgen die Pensionszusagen der Nationalbank an Pensionskassen ausgelagert worden. Aber die Nationalbank hat sofort wieder das Risiko der Pensionskasse übernommen. Sie zahlt also zum Unterschied von allen anderen Pensionskassen einen Nachschuss bei schlechten Börsenjahren, sodass diese nie die Pensionisten treffen. Selbst einstigen Angehörigen der dritten Führungsebene werden noch Pensionen von 330.000 Euro bezahlt. Zu diesen Nomenklatura-Privilegien passt es perfekt, dass von den Volkswirtschafts-"Experten" dieser Nationalbank ständig kommunistische Äußerungen und Studien kommen. Und dass sich sozialistische Minister dort immer wieder Kabinettsmitarbeiter holen, die dann mit ihren Ressortchefs eine entsprechende Politik machen. -

 

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RH: 87.800 Euro Pension für die Nationalbanker

10.04.2014, 17:43
RH: 87.800 Euro Pension für die Nationalbanker (Bild: APA/Roland Schlager, krone.at-Grafik)
Foto: APA/Roland Schlager, krone.at-Grafik
 
In ungewöhnlicher Deutlichkeit rügt der Rechnungshof in seinem neuesten Bericht die Nationalbank-Führung: Reformen in der Besoldung und im Pensionssystem seien einfach unterblieben. Fazit: Als Durchschnittspension erhalten die 1.167 früheren Nationalbank-Mitarbeiter 87.800 Euro im Jahr, das macht monatlich 6.200 Euro. Und die Personalausgaben steigen stetig. Der Zentralbetriebsrat der OeNB erklärte allerdings in einer Reaktion auf den Bericht, der RH habe mit "falschen Zahlen" gerechnet.
 

Trotz wiederholter Rechnungshof-Kritik hat das Direktorium der Nationalbank aber kaum etwas geändert: So blieb das Pensionsantrittsalter weiterhin bei 55 Jahren - und die Mitarbeiter dürfen mit 85 Prozent des Letztbezuges in den Ruhestand gehen. "Versuche der Unternehmensführung, die Einzelverträge mit Zustimmung der Bediensteten zu ändern, wurden nicht unternommen", schreibt dazu der Rechnungshof .

Speziell die Pensionszahlungen an frühere Mitglieder des Direktoriums belasten noch immer stark das Personalbudget der Nationalbank: So erhielten Ex-Generaldirektoren weiterhin 545.000 Euro Pension pro Jahr (38.928 Euro im Monat, 14-mal), frühere stellvertretende Generaldirektoren 458.000 Euro pro Jahr (monatlich 32.714 Euro) und Direktoren 404.000 Euro pro Jahr (28.857 Euro im Monat).

Der Rechnungshof empfiehlt, jetzt mit einem Gesetz gegen die Nationalbank-Pfründe vorzugehen – was Sozialminister Rudolf Hundstorfer bereits zugesagt hätte. Die Prüfer sehen übrigens ein Einsparungspotential bei der Nationalbank in der Höhe von 278 Millionen Euro.

Betriebsrat zweifelt an RH-Zahlen

Kritik an dem RH-Bericht kam vom Zentralbetriebsrat der OeNB. Demnach habe der Rechnungshof "überhöhte und damit falsche Bemessungsgrundlagen heranzogen". Die Zahlen - konkret sollen die Fixpensionen der ehemaligen Generaldirektoren in einer Tabelle in dem Bericht falsch angegeben worden sein - seien schlicht falsch, so Betriebsrat Robert Kocmich am Donnerstagnachmittag in einer Aussendung.

Es stelle sich daher die Frage, ob sich dieser Fehler durch den gesamten Bericht zieht. "Wir gehen davon aus, dass die verantwortlichen Stellen den Bericht korrigieren und die Öffentlichkeit darüber informiert wird", erklärte Kocmich.

Der Rechnungshof wies die Kritik allerdings umgehend zurück. "Wir hatten bisher keinen Grund, an den Zahlen zu zweifeln", sagte eine RH-Sprecherin. Die Daten seien von der OeNB selbst zur Verfügung gestellt worden und bis heute unwidersprochen geblieben. Die Sprecherin stellte aber zugleich klar, dass eine Nacherhebung möglich sei, sofern es neue Zahlen gebe.

 

 

http://www.krone.at/Themen/Nationalbank-Thema-6149